DER MONAT 02.2019 ist online

DER MONAT ist der monatliche Newsdienst der HSP GRUPPE. Nach Veröffentlichung der Druckausgabe können Sie die aktuelle Ausgabe auch auf unserer Website online lesen.
Mehr lesenSo machen Sie Ihren Betrieb für Jugendliche interessant

Schüler erfahren zu wenig über Beruf und Wirtschaft, so eine verbreitete Kritik. Aber ohne Unternehmer geht das auch schlecht. Firmenchefs sollten in den Schulen über Betrieb und Branche informieren.
Mehr lesenArbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG): So verhindern Sie, dass die Falle zuschnappt

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) brachte 2017 neue Regeln für Überlassungshöchstdauer, Kettenverträge und Equal Pay. Die Beschäftigungsdauer könnte bald viele Probleme bereiten.
Mehr lesenDER MONAT 01.2019 ist online

DER MONAT ist der monatliche Newsdienst der HSP GRUPPE. Nach Veröffentlichung der Druckausgabe können Sie die aktuelle Ausgabe auch auf unserer Website online lesen.
Mehr lesenPSD2: Prüfen Sie Chancen und Risiken der neuen Zahlungsrichtlinie

Die PSD2 eröffnet kleinen Unternehmen neue Wege zur Kundenbindung: Sie könnten in Kooperation mit Fintechs maßgeschneiderte Finanzierungen anbieten und Kunden so die Kaufentscheidung erleichtern.
Mehr lesenFrohes neues Jahr!

Nur das Beste für das neue Jahr!
Mehr lesenFrohe Weihnachten

Wir wünschen Ihnen ein besinnliches und erholsames Weihnachtsfest.
Mehr lesenDas tragen Unternehmer zum Aufbau motivierter Teams bei

Ein gutes Team ist für den Chef harte Arbeit. Er muss die Voraussetzung dafür schaffen, dass es zusammenwächst. Er muss Kritik aushalten, verlässlich sein, Lob verteilen – und falls nötig konsequent durchgreifen.
Mehr lesenDas müssen Sie vor dem Kauf neuer Fahrzeuge bedenken

Fahrverbot, Software-Update, Hardware-Nachrüstung – viele Diesel-Themen köcheln zum Start der IAA Nutzfahrzeuge weiter. Unternehmer müssen sorgfältig planen, wie ihr zukunftsfähiger Fuhrpark aussieht.
Mehr lesenSo läuft der Betrieb weiter, wenn der Chef plötzlich ausfällt

Wird ein Unternehmer handlungsunfähig, droht seinem Betrieb die Insolvenz. Nur per Vorsorgevollmacht kann ein Bevollmächtigter den Betrieb ohne Einmischung des Betreuungsgerichts nahtlos weiterführen.
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