2. November 2016

Corpo­rate Fashion: starker Auftritt, der Steuern spart

Sie stärkt das Gefühl der Zusam­men­ge­hö­rig­keit und dient dem Gesundheits­schutz – viele Firmen spen­dieren ihren Mitar­bei­tern einheit­liche Berufs­bekleidung. Diese Art des Marke­tings senkt zudem die Steu­er­last des Betriebs.

Text: Monika Hofmann

Was gilt steu­er­lich? Schutz­klei­dung wird steuer- und sozi­al­ver­si­che­rungs­frei gestellt und als Betriebs­aus­gabe ange­setzt, ebenso typi­sche Berufs­klei­dung wie Schürze und Blau­mann. Bei privat trag­barer Klei­dung versteuern Mitar­beiter den Sach­be­zugs­wert. Ausnahme: Über­lässt der Chef den Beschäf­tigten wegen des einheit­li­chen Erschei­nungs­bilds bürger­liche Klei­dung mit Firmen­logo, steht das betrieb­liche Inter­esse im Vorder­grund, die Lohn­steu­er­pflicht entfällt. Über­nehmen die Mitar­beiter einen Teil der Kosten, sind diese even­tuell als Werbungs­kosten abziehbar.

Bei Fragen spre­chen Sie uns gerne an.

Quelle: TRIALOG, Das Unter­neh­mer­ma­gazin Ihrer Berater und der DATEV, Heraus­geber: DATEV eG, Nürn­berg, Ausgabe 02/2016